brennerautobahn stau AT
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Infos für Autofahrer

Es empfiehlt sich, die Verkehrsbestimmungen in Italien strikt einzuhalten, Verstoße werden mit strengen Strafen geahndet

Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  • innerorts: 50 km/h
  • auf Landstraßen: 90 km/h
  • auf Schnellstraßen: 110 km/h
  • auf Autobahnen: 130 km/h (Ausnahme Brenner-Autobahn)

Alkoholgrenze:

  • 0,5 Promille

Farben der Parkplätze:

  • weiß: Parken kostenlos möglich (Parkuhr)
  • blau: Parken kostenpflichtig
  • gelb: Parken nur für Berechtigte

Weitere Hinweise für Autofahrer:

  • Das Benutzen von Handys und anderen mobilen Endgeräten am Steuer ist verboten.

  • Elektro-Autos dürfen nur für die Dauer des Ladens bei den Ladestationen geparkt werden.

  • E-Roller dürfen höchstens 20 km/h und in Fußgängerzonen 6 km/h schnell fahren. Auf Gehsteigen ist das Fahren und Parken verboten.

  • Die Warnweste ist seit 2004 in Italien Pflicht - folglich muss sie immer im Auto mit dabei sein, um sie bei Kontrollen vorweisen und im Notfall überziehen zu können.

  • Das Abblendlicht ist für Auto- und Motorradfahrer bei Tag und Nacht Pflicht - ausgenommen ist das Fahren innerhalb der Ortschaften.

  • Auf der Brenner-Autobahn (Streckenabschnitt Brenner - Bozen Süd) gilt weiterhin das Maximaltempo 110 - nicht 130, wie sonst auf italienischen Autobahnen üblich!

  • Wildunfall: Seit November 2019 muss ein Wildunfall auch dann den zuständigen Stellen (z.B. Forststation Ritten, Tel. +39 0471 356229, Schlanders, Tel. +39 0473 736130, oder Bruneck, Tel. +39 0474 582230) gemeldet werden, wenn das Wildtier nur angefahren wurde, um eine Kontrollsuche veranlassen zu können. Bisher war das nur der Fall, falls das Tier durch den Unfall zu Tode kam.

  • Fußgänger am Zebrastreifen über die Straße gehen zu lassen, ist Pflicht. Es drohen strenge Geldstrafen und Punkteabzug.

  • Auch wer zu Fuß geht, kann - wenn auffällig angetrunken - von der Polizei angehalten und gestraft werden.

  • Bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch, Eis) dürfen alle Fahrzeuge nur mit Winterreifen oder mit montierten Schneeketten (bzw. mit gleichwertiger, homologierter Ausstattung) fahren. Diese Verordnung hat ständige Gültigkeit. Auf der Brenner-Autobahn (Streckenabschnitt Brenner - Affi) sowie in der Stadtgemeinde Bozen herrscht vom 15.11. bis zum 15.04. durchgehend Winterausrüstungspflicht!

Allgemeine nützliche Infos:

  • Das Rauchen in allen öffentlichen Räumen ist seit dem 1. Juli 2005 untersagt. Die Strafen belaufen sich auf bis zu Euro 2.000,00. Ausgenommen sind wenige Lokale, die separate Raucherräume anbieten und dafür strenge Kriterien erfüllen müssen.
  • Wer gefälschte Markenprodukte kauft, muss mit strengen Strafen rechnen.
  • Das Rauchen von Hanf und das Fahren unter dem Einfluss von Drogen führt zum Entzug des Führerscheins - es wird Anzeige erstattet.

Die aktuelle Verkehrslage kann jederzeit auf der Seite der Autonomen Provinz Bozen abgerufen werden.

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